Durchführungsbestimmungen

Zur Sicherstellung der Kompatibilität und Nutzbarkeit der Geodateninfrastrukturen der Mitgliedstaaten schreibt die Richtlinie verbindliche Durchführungsbestimmungen für spezifische Bereiche vor. Diese Bereiche umfassen:

  • Metadaten
  • Datenspezifikationen
  • Netzdienste
  • Monitoring und Reporting
  • Daten- und Dienstzugriffe
Veröffentlicht am 21.03.2017

Rechtliche Grundlagen

Die EU Verordnungen zu den Durchführungsbestimmungen sind unter folgenden Links zu finden: 

Verordnung zu Metadaten (in Kraft seit 24.12.2008)

Verordnung zur Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (in Kraft seit 28.12.2010)

Verordnung zu Netzdiensten (in Kraft seit 09.11.2009) und Änderung der Verordnung zu Netzdiensten (in Kraft seit 28.12.2010)

Entscheidung zu Monitoring und Reporting (in Kraft seit 05.06.2009)

Verordnung über den Zugang von Geodatensätzen und -diensten nach harmonisierten Bediungungen (in Kraft seit 19.04.2010)