Organisation INSPIRE in Österreich

Nationale Koordinierungsstelle

Gemäß § 12 Geodateninfrastrukturgesetz (GeoDIG) hat der Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus eine Koordinierungsstelle des Bundes eingerichtet, der je ein Vertreter jener Bundesministerien angehören, in deren Wirkungsbereich INSPIRE relevante Geodatensätze oder -dienste anfallen. Diese Stelle fungiert mit Vertretern der Länder, des Österreischischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes als Nationale Koordinierungsstelle.

Die Nationale Koordinierungsstelle hat folgende Aufgaben hinsichtlich der Geodateninfrastruktur Österreichs, die aufgrund der die INSPIRE Richtlinie umsetzenden Gesetze geschaffen, angewandt oder zur Verfügung gestellt wird, wahrzunehmen:

  1. Beiträge von öffentlichen Geodatenstellen oder Dritten, Nutzern der Geodateninfrastruktur sowie sonstigen an dieser interessierten Stellen oder Personen zur Beschreibung der nach diesem Gesetz relevanten Geodatensätze oder -dienste sowie des diesbezüglichen Nutzerbedarfs, über bestehende Verfahrensweisen und zu Rückmeldungen über die Umsetzung dieses Gesetzes zu koordinieren,
  2. den Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Nationalen Anlaufstelle, des Monitorings sowie der Berichterstellung an die Kommission der EG zu unterstützen und
  3. erforderlichenfalls Empfehlungen über die Einrichtung der Geodateninfrastruktur an öffentliche Geodatenstellen oder Dritte, Nutzer der Geodateninfrastruktur sowie sonstige an dieser interessierte Stellen oder Personen abzugeben.

Für Beratungen und Beschlussfassungen der Koordinierungsstelle ist die Anwesenheit von mehr als der Hälfte ihrer Mitglieder erforderlich. Beschlüsse können nur einstimmig gefasst werden. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Nationale Koordinierungsstelle kann in ihrer Arbeit durch Experten bzw. Expertengruppen unterstützt werden.
 

Koordinierung in den österreichischen Bundesländern

Laut den gegenwärtigen Gesetzen oder diesbezüglichen Entwürfen der Länder zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie bestehen folgende Koordinierungseinrichtungen:

  1. Burgenland: Im Burgenländischen Geodateninfrastrukturgesetz, LGBl. Nr. 8/2011, ist keine eigene Koordinierungsstelle normiert. Die Landesamtsdirektion, Referat GIS Koordination, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung nimmt solche Aufgaben unter Mitwirkung der betroffenen Abteilungen wahr.
  2. Kärnten: Geodateninfrastruktur – Koordinierungsstelle Kärnten beim Amt der Kärntner Landesregierung (§ 19l der Regierungsvorlage eines Kärntner Landesgesetzes, mit dem das Kärntner Informations- und Statistikgesetz geändert wird);
  3. Niederösterreich: Die Koordinierung erfolgt auf Grundlage der bestehenden Organisationsstrukturen und Aufgabenverteilungen beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Unterstützung der nationalen Anlaufstelle durch die Landesregierung, die durch die Teilnahme eines dortigen Vertreters Teil der nationalen Koordinierungsstelle ist (§ 30 Abs. 4 des Begutachtungsentwurfs der Änderung des NÖ Auskunftsgesetzes);
  4. Oberösterreich: Koordinierungsstelle beim Amt der OÖ. Landesregierung (§12 des am 7. Oktober 2010 beschlossenen OÖ. GeoDIG); 
  5. Salzburg: Koordinierungsstelle beim Amt der Salzburger Landesregierung, Geodateninfrastrukturbeirat (§ 35 des Begutachtungsentwurfs der Änderung des Gesetz über Auskunftspflicht, Dokumentenweiterverwendung, Datenschutz und Landesstatistik;
  6. Steiermark: Koordinierungsstelle beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung (§ 14 des Begutachtungsentwurfs des Steiermärkischen Geodateninfrastrukturgesetzes);
  7. Tirol: Die Koordinierung erfolgt auf Grundlage und durch Anpassung der bestehenden Organisationsstrukturen und Aufgabenverteilungen beim Amt der Tiroler Landesregierung; Unterstützung der nationalen Anlaufstelle durch die Landesregierung, die durch die Teilnahme eines dortigen Vertreters auch Teil der nationalen Koordinierungsstelle ist (§ 13 Abs. 4 des Begutachtungsentwurfs des Tiroler Geodateninfrastrukturgesetzes);
  8. Vorarlberg: Die Koordinierung erfolgt auf Grundlage der bestehenden Organisationsstrukturen und Aufgabenverteilungen beim Amt der Vorarlberger Landesregierung; Unterstützung der nationalen Anlaufstelle durch die Landesregierung, die durch die Teilnahme eines dortigen Vertreters Teil der nationalen Koordinierungsstelle ist (§ 16 des Vorarlberger Landes-Geodateninfrastrukturgesetzes, LGBl. Nr. 13/2010);
  9. Wien: Koordinierungsstelle beim Amt der Wiener Landesregierung (§ 112 der Regierungsvorlage des Wiener Geodateninfrastrukturgesetzes).

Historisches

Im Rahmen des Programms INSPIRE/AT des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, in dem Vertreter von Bund, Bundesländer, Städte- und Gemeindebund und weitere öffentliche Geodatenstellen eingebunden waren, wurde die Koordinierung der Umsetzung der  INSPIRE Richtlinie in Österreich wahrgenommen. Am 2. März 2010 ist das GeoDIG (des Bundes) in Kraft getreten. Mit § 12 dieses Gesetzes wurde die rechtliche Grundlage für eine neue nationale Koordinierungsstruktur – die Nationale Koordinierungsstelle – geschaffen.

Die Programm-Steuerungsgruppe als oberstes Entscheidungsgremium des Programms INSPIRE/AT legte die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Programm INSPIRE/AT fest und beschloss die Arbeitsergebnisse des Programm-Kernteams.

Das Programm-Kernteam INSPIRE/AT stellte die zentrale Koordinationsstruktur für das Programm INSPIRE/AT dar.

Im Rahmen des Programms INSPIRE/AT wurden drei Expertengruppen mit klar beschriebenen Aufträgen eingerichtet, die ihre Arbeit bereits abgeschlossen haben:

  • Expertengruppe "Rechtliche Umsetzung"
  • Expertengruppe "Metadaten"
  • Expertengruppe "Netzdienste"

Die Ergebnisse dieser Gruppen finden sie hier.
 

Veröffentlicht am 24.03.2017