Durchführungsbestimmungen

Zur Sicherstellung der Kompatibilität und Nutzbarkeit der Geodateninfrastrukturen der Mitgliedstaaten schreibt die Richtlinie verbindliche Durchführungsbestimmungen für spezifische Bereiche vor. Diese Bereiche umfassen:

  • Metadaten
  • Datenspezifikationen
  • Netzdienste
  • Monitoring und Reporting
  • Daten- und Dienstzugriffe
Veröffentlicht am 15.01.2024